Übertritt
Voraussetzungen für die Aufnahme an unserer Realschule
Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die uneingeschränkte Empfehlung für den Übertritt an die sechsstufige Realschule wird ausgesprochen, wenn im Übertrittszeugnis mindestens der Notendurchschnitt 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) erreicht wird.
Wird dieser Notendurchschnitt nicht erreicht, kann ein Probeunterricht absolviert werden. Dieser Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den beiden geprüften Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erreicht wurde. Auch wenn in beiden Fächern die Note 4 erzielt wurde, kann die Aufnahme aufgrund des Elternwillens erfolgen.
Termin „Tag der offenen Tür“: Donnerstag, 18.04.2024 (17 Uhr bis 19.30 Uhr)
Termin der Anmeldung: 06./07./08. Mai und 10. Mai 2024
Termin des Probeunterrichts: 14. - 16. Mai 2024
Formulare für die Einschreibung zum Download
- Erfassungsbogen zur Anmeldung
- Schutz der Schülerdaten
- Nutzungsordnung EDV(bitte nur die 4. Seite ausdrucken)
- Datenschutzerklärung
- Datenschutzerklärung Schülerarbeiten
- Anmeldung Ganztagesklasse (bitte nur die 2. Seite ausdrucken)
Busantrag bitte nur für Ihren Landkreis ausfüllen:
Weitere Unterlagen für die Anmeldung:
- Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule im Original
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (Original vorlegen)
- Masernnachweis/Impfbuch
- Sorgerechtsbescheid bzw. Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- ärztliche Atteste und Nachteilsausgleichsbescheinigungen, z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
- 3 Fotos (ggf. Busfahrkarte, Schülerausweis, Schülerkartei)
Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik wird die uneingeschränkte Eignung bestätigt.
In die 6. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wird die uneingeschränkte Eignung bestätigt. Wird dieser Notenschnitt nicht erreicht, ist ein Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule nur mit einer Aufnahmeprüfung und anschließender Probezeit möglich. (Sollten Sie diesen Weg für Ihr Kind wählen, setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.)
Bitte melden Sie Ihr Kind vorab bei uns an. Die endgültige Anmeldung mit dem Jahreszeugnis kann dann an den ersten drei Tagen der Sommerferien vom 29. Juli - 31. Juli 2024 erfolgen.
Unterlagen für die Voranmeldung:
- Zwischenzeugnis der 5. Klasse Mittelschule im Original
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (Original vorlegen)
- Sorgerechtsbescheid bzw. Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- ärztliche Atteste und Nachteilsausgleichsbescheinigungen, z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
- Zeugnis von früher besuchten Schulen (z.B. Kopie des Übertrittszeugnisses der 4. Klasse)
Termin der Voranmeldung: 06./07./08. Mai und 10. Mai 2024
Übertritt vom Gymnasium zu Beginn des neuen Schuljahres:
Der Übertritt vom Gymnasium an die Realschule zu Beginn eines neuen Schuljahres ist uneingeschränkt möglich. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch einen Termin.
Übertritt von verschiedenen Schularten während des Schuljahres:
Setzen Sie sich für eine Beratung gerne mit uns in Verbindung 08773 968570
> Informationsblatt zum Übertritt<